Prüfung von Hebemittel

Gerne prüfen wir sämtliche Hebemittel wie:

  • Hebebänder/Rundschlingen (Gurte)
  • Kettengehänge
  • Schachtklammern
  • Traversen
  • Hydraulische Heber wie Stockwinden/Pumpen etc.
  • Blechzangen/Randsteinzangen etc.

Bei den Zurrmittel prüfen wir Hauptsächlich Zurrketten, Spanner etc.

Zurrgurte
Zurrgurte müssen in der Schweiz nicht durch einen Sachkundigen geprüft werden, dies reicht durch eine Fachperson, welche eine optische Kontrolle durchführt. Jedoch ist es nach der erfolgten Prüfung empfehlenswert, dies mit einem Prüfkleber zu deklarieren.

Alu-Leitern
Alu-Leitern müssen gemäss Herstellerangaben in der Regel jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dies erfolgt anhand einer Checkliste mit einer optischen Kontrolle.